Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau modernisiert

Inkrafttreten zum 1. August 2024

Der auch von zahlreichen hessischen Metall-, Elektro- und IT-Unternehmen angebotene Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns bzw. der Industriekauffrau wurde neugeordnet. Die Neuordnung war nötig, nachdem der Beruf seit dem Jahr 2002 nicht mehr grundlegend verändert worden war und in seinem Kompetenzprofil damit modernen Anforderungen nicht mehr hinreichend gerecht wurde.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsordnung modernisiert. Die neu gefasste Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Ausgebildet werden sollen auch künftig Allrounder, die zugleich Spezialisten in ihrem Gebiet sind. Ausgehend vom industriellen Leistungserstellungsprozess gehört das kunden-, geschäftsprozess- und projektorientierte Arbeiten zu den Kernkompetenzen des Berufs. Gegen Ende der Ausbildung werden die breit angelegten betriebswirtschaftlichen Kernkompetenzen durch ein Einsatzgebiet im Umfang von sechs Monaten vertieft. Das zur Auswahl stehende Portfolio an Einsatzgebieten wurde deutlich gestrafft.

Der Beruf enthält die neuen Standardberufsbildpositionen, die für alle modernisierten Ausbildungsberufe gelten. Die Themen "Nachhaltigkeit" und "Digitalisierung" von Geschäftsprozessen werden darüber hinaus umfänglich auf Lernzielebene in Form von fachlichen, methodischen, sozialen sowie personalen Kompetenzen verankert.

Auch die Prüfungsregelungen wurden modernisiert. Neu eingeführt wurde die „Gestreckte Abschlussprüfung“ – das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht und die bisher bewertungsfreie Zwischenprüfung entfällt.

Die berufsschulischen Lernfelder im Rahmenlehrplan wurden ebenfalls entsprechend aktualisiert.

Jonas Fidler

Leiter Bildung

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