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BEITRAG März 2024 (von Susanne Kienhorn)

Förderblog@HM

 

Hessische Programme im Fokus

Seit dem letzten Förderblog im Januar 2024 hat sich einiges getan. Unter anderem fand am 07. März 2024 eine Onlineveranstaltung zu ausgewählten Fördermitteln statt. Dabei stellten neben mir selbst Thomas Fabich (RKW Hessen), Sebastian Schnell (bmh Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen) und Julia Lange (StartHub Hessen) ihre jeweiligen Angebote rund um Förderung und Finanzierung vor. Einen Rückblick auf die Veranstaltung mit allen Präsentationen der Expertinnen und Experten finden sie hier.

Da dieser einstündige Impuls primär einen breiten Überblick statt spezifische Informationen bereitstellen sollte, nutze ich den aktuellen Blog, um verschiedenen Programme nochmals im Detail vorzustellen. Darunter finden sich fünf hessische Programme und drei Programme des Bundes. Hier hatten sich zum Jahresanfang ein paar Änderungen ergeben, die Sie in der folgenden Aufstellung nachlesen können.

Betriebliche Investitionen (WIBank)*

Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwächeren Landesteilen. KMU, Start-ups, Großunternehmen, die mehr als 50 Prozent des Umsatzes regelmäßig überregional absetzen und mit der Investition Arbeitsplätze schaffen wollen. Gefördert werden die EFRE-Vorranggebiete und hauptsächlich produzierendes Gewerbe. Die Förderquote beträgt 10-30 %.

Änderung 2024
Mit Veröffentlichung der neuen Richtlinie wurden die antragstellendenden Unternehmen verändert.

Fazit
Das Programm ist für größere Projekte mit einem Investitionsvolumen ab 400.000,- Euro empfehlenswert. Es muss keine Ausschreibung erfolgen und es werden Investitionen über drei Jahre gefördert. Damit sind sowohl Baumaßnahmen, Maschinen und Einrichtung als auch immaterielle Wirtschaftsgüter förderfähig. Die WIBank steht Ihnen von Anfang an beratend zur Seite.

DIGI-Zuschuss (WIBank)

Der DIGI-Zuschuss wird auch in diesem Jahr zu beantragen sein. Wann es genau los geht, steht noch nicht fest. Sie können sich aber jetzt schon im Portal der WIBank registrieren. Wenn der erste Call dann erfolgt (schauen Sie regelmäßig auf die Website), starten Sie im Portal Ihre Bewerbung.

Gefördert werden KMU. Die Förderquote beträgt 50 % bei einer Investition von max. 20.000,- Euro. Gefördert wird die Digitale Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit.

Änderung 2024
Noch keine Bewerbung möglich. Die Rahmenbedingungen werden noch geändert.

Fazit
Vor Veröffentlichung werden die Änderungen nicht kommuniziert. Schauen Sie Ende März/Anfang April, ob es Neuigkeiten gibt, bzw. eine Bewerbung möglich ist.

F&E Vorhaben in Hessen (Hessen Agentur/WIBank)

Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Das Förderprogramm ist themenoffen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen und Small Mid-Caps (mit weniger als 500 Mitarbeitenden) mit Betriebssitz oder einer Betriebsstätte in Hessen. Zuschussförderung von maximal EUR 500.000,-/Vorhaben und bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Fazit
Die Hessen Agentur begleitet Sie bei der Antragstellung von den ersten Fragen bis hin zum Antrag und ist daher auch Erstantragstellern eine große Hilfe.

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Technologien für eine effiziente Kreislaufwirtschaft (WIBank)*

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben - sowohl einzeln als auch im Verbund.

Die Zuwendung beträgt für industrielle Forschung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der experimentellen Entwicklung staffeln sich die maximalen Förderquoten von 25 % bis 45 %.

Änderungen 2024
Der Förderaufruf zur Antragstellung wurde zwar am 13.10.2023 beendet, es geht aber im Jahr 2024 weiter.

Fazit
Das Programm sehr interessant und auch hier können Sie sich vorab direkt mit der WIBank abstimmen.

Förderung innovativer Energieeffizienztechnologien und –maßnahmen (LEA Hessen + WIBank)*

Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Strategien, Lösungen, Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung. Antragsberechtigt sind Unternehmen.

Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 40%. Die Vorhaben sollen eine technologische, ökonomische oder ökologische Verbesserung zu marktgängigen Lösungen erwarten lassen und die Ziele des Hessischen Energiegesetzes unterstützen. Die in einem Vorhaben eingesetzten Technologien bzw. Technologiekombinationen müssen auf weitere Vorhaben in vergleichbaren Anwendungsfällen übertragbar sein.  Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit weniger als 400.000 Euro förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fazit
Sie haben ein Projekt? Nehmen Sie Kontakt zur LEA Hessen auf. Sie erhalten hier große Unterstützung, auch in Bezug auf Vernetzungsmöglichkeiten.

BAFA-Module 1-6*

Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten.

Die wesentlichsten Neuerungen 2024 im Überblick:

1. Einführung eines Stufenmodells in Modul 4:

Stufe 1: bürokratiearme „Basisförderung“ für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (z.B. Werkzeugmaschinen),
Stufe 2: höhere „Premiumförderung“ für Vorhaben mit mindestens 30% THG-Einsparung (Treibhausgasminderungsquote)
Stufe 3: zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.

2.Förderung der gesamten Investitionskosten ohne die bisher beihilferechtlich notwendige und aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten.

3.Einführung einer Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung (ab 18. April 2024) und Anhebung des maximalen Kreditvolumens von 25 auf 100 Millionen Euro, Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb.

Fazit
Leider wurden die Förderquoten in den Modulen 1 bis 4 reduziert, insbesondere für Prozesswärme aus Biomasse. Dennoch bieten die BAFA-Programme nach wie vor einen großen Förderrahmen für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen.

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (BMWK)*

Start der ersten Wettbewerbsrunde zum 15.02.2024 im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes in eigenen Betriebsstätten führen. Die Maßnahmen müssen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder von THG-intensiven Ressourcen in Unternehmen beitragen.

Die maximale Fördersumme pro Vorhaben wird auf 20 Mio. Euro erhöht. Der Förderwettbewerb unterliegt nicht der AGVO oder einer De-minimis-Beschränkung und die Förderquote liegt bei max. 60%.

Fazit
Die Förderquote legt jeder Antragsteller selbst fest und bringt sich so in den Wettbewerb ein. Je höher die Einsparung, je niedriger der Fördersatz, desto besser die Chancen.

BMU-Umweltinnovationsprogramm (KFW)*

Mit dem Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden gefördert.

Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen und bis zu 30% Investitionszuschuss oder Kredit mit Zinsverbilligung. Gefördert werden in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland.

Fazit
Auch wenn KMUs bevorzugt werden, haben auch Großunternehmen die Chance zur Antragstellung.

 

Förderübersicht

Zu allen hier aufgeführten Programmen empfehle ich Ihnen, bei Interesse die Angebote rund um Vorabberatung in Anspruch zu nehmen. Dies hilft Ihnen bei der Beantragung und spart wertvolle Zeit und Ressourcen.

Und wie immer habe ich Ihnen eine Kurzfassung interessanter Förderprogramme in der Förderübersicht zusammengefasst. Über das Anklicken der Titel gelangen Sie zur entsprechenden Website des Förderprogramms. Die Felder mit roter Schrift zeigen Ihnen an, welche Änderungen es zum letzten Stand, Januar 2024, gegeben hat.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Start in das Frühjahr und verabschiede mich bis zum nächsten Newsletter im Mai.

Ihre
Susanne Kienhorn

Kontaktdaten:

Susanne Kienhorn
Kienhorn Beratung & Coaching
Tel. 0661 – 968 931 30
Mobil 0171 – 123 24 59
mail@kienhorn.de
www.kienhorn.de

 

S. Kienhorn

Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups

Friederike Lenke

Referentin Digitales, Technologietransfer und Startups

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