foerderblog@hessenmetall

BEITRAG November 2024 (von Susanne Kienhorn)

Förderblog@HM

 

Entwicklungen zum Jahresausklang

In den vergangenen Tagen haben sich in Deutschland und insbesondere in den USA politische Entwicklungen ergeben, die mit großer Wahrscheinlichkeit in der Zukunft Auswirkungen auf die Förderlandschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), haben werden.

Mit dem Nationalen Reformprogramm 2024 und der Wachstumsinitiative wurden bisher klare Schwerpunkte auf Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit gesetzt. Diese Initiativen umfassen beispielsweise erweiterte steuerliche Anreize und zinsvergünstigte Kredite, die besonders für Unternehmen wichtig sind, die in Forschung und Entwicklung investieren oder ihre Digitalisierung vorantreiben möchten. Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung der Forschungszulage sowie die Verbesserung von Abschreibungsmöglichkeiten, die KMUs zugutekommen. Zur Unterstützung für private Investitionen und Start-ups wurde mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge am 1. November 2024 ein neues Förderinstrument für Gründer und Unternehmensnachfolger aufgelegt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese politischen Veränderungen nun konkret auf die Förderprogramme und Budgets auswirken werden, besonders auch angesichts der globalen Unsicherheiten und der wirtschaftlichen Herausforderungen. Unternehmen, die von staatlicher Unterstützung profitieren möchten, müssen die Entwicklungen genau verfolgen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit aktuellen Informationen in unserem Newsletter.

Neues Förderinstrument für Gründer und Unternehmensnachfolger

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist ein neues Förderprogramm der KfW, das speziell für Gründer und Unternehmensnachfolger im Mittelstand konzipiert wurde. Es soll den Zugang zu zinsgünstigen Darlehen erleichtern und unterstützt die Finanzierung von Unternehmensgründungen sowie Nachfolgen. Das Programm richtet sich insbesondere an Gründer und Nachfolger, die finanzielle Mittel für den Erwerb, die Erweiterung oder Modernisierung von Unternehmen benötigen.

Die Besonderheit dieses Programms liegt in der 100%igen Entlastung der Hausbanken vom Kreditausfallrisiko. Dies wird durch eine 80%ige Rückgarantie des Bundes ermöglicht. Die Konditionen sind besonders attraktiv, da die KfW die Darlehen zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens bereitstellt.

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird über die Hausbank des Unternehmens beantragt. Dabei müssen Gründer oder Nachfolger zunächst ein Gespräch mit ihrer Bank führen, um die finanziellen Voraussetzungen und die Unternehmensplanung zu prüfen. Es wird keine direkte Antragstellung bei der KfW vorgenommen; die Bank übernimmt die Antragseinreichung im Auftrag des Unternehmens.

Wichtige Schritte im Antragsprozess:

  1. Vorbereitung: Der Antragsteller muss ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine solide Finanzplanung vorlegen, da die Bank die Antragsvoraussetzungen überprüft.
  2. Antragstellung über die Hausbank: Der Antrag wird durch die Hausbank an die KfW weitergeleitet. Diese stellt den Förderkredit zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung.
  3. Bürgschaften und Garantien: Für die KfW-Finanzierung gibt es eine 100%-ige Entlastung der Bank durch die Bürgschaftsbanken, was die Konditionen für die Antragsteller verbessert.

Für mehr Details zur Antragstellung und den genauen Voraussetzungen, besuchen Sie die Website der KfW oder wenden Sie sich an Ihre Hausbank.

Aktuelle Änderungen und Ausblicke

go-digital

Das Förderprogramm "go-digital" wird nach derzeitigen Informationen nicht weitergeführt, sobald die bestehende Förderrichtlinie Ende 2024 ausläuft. Dies bedeutet, dass Unternehmen ab 2025 nicht mehr auf diese Förderung zugreifen können, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage keine Fortführung des Programms plant​.

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Digitalisierung, indem es Zuschüsse für Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung durch autorisierte Beratungsunternehmen bereitstellt. Diese Förderung ist auf verschiedene Module ausgerichtet, die Themen wie Digitalisierungsstrategien, IT-Sicherheit und Datenkompetenz abdecken.

Wenn Sie noch von der Förderung profitieren wollen, sollten Sie sich bei der Antragstellung beeilen. Anträge werden im Jahr 2024 noch entgegengenommen und Budget vorausgesetzt bin 31.12.2024 beschieden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich.

Alternativ können Sie prüfen, ob für Sie die Digitalisierungsberatung des RKW Hessen in Frage kommt.

Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das aktuell bis zum 31. Dezember 2024 läuft, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe in Deutschland bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E). Es bietet verschiedene Förderoptionen wie Einzel- und Kooperationsprojekte, Machbarkeitsstudien sowie Innovationsnetzwerke. Mit diesem Programm können KMUs finanzielle Unterstützung erhalten, um neue Technologien zu entwickeln oder Innovationen auf den Markt zu bringen, unabhängig von ihrer Branche oder ihrem Technologiebereich.

Da ZIM eines der zentralen Innovationsprogramme des Bundes für KMUs ist, könnte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Richtlinie verlängern oder Anpassungen vornehmen, um weiterhin eine Förderung in diesem Bereich sicherzustellen. Falls ZIM jedoch in seiner aktuellen Form ausläuft, könnten alternative Förderungen wie die KMU-Innovativ-Programm oder das hessische Förderprogramm F&E Vorhaben in Unternehmen den Innovationsbereich weiterhin unterstützen.

Es lohnt sich für KMUs, die Entwicklungen im Blick zu behalten, da eine mögliche Verlängerung oder Neuausrichtung des Programms angekündigt werden könnte. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob Alternativförderungen passen, um ihre Innovationsvorhaben fortzuführen.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Einreichungsfristen, die einen Hinweis darauf geben, ob die Programme auch im Jahr 2025 fortgeführt werden.

Ergänzend zum Artikel erhalten Sie wie immer eine aktuelle Liste der wichtigsten Förderprogramme in den Bereichen Digitalisierung, Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz und Startups. Rot markierte Felder weisen auf aktuelle Änderungen hin. Die Programme sind mit der jeweiligen Website verlinkt - so können Sie sich weiter informieren.

Ich wünsche Ihnen einen guten Abschluss Ihres Geschäftsjahres

Ihre
Susanne Kienhorn

Kontaktdaten:

Susanne Kienhorn
Kienhorn Beratung & Coaching
Tel. 0661 – 968 931 30
Mobil 0171 – 123 24 59
mail@kienhorn.de
www.kienhorn.de

 

S. Kienhorn

Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups

Friederike Lenke

Referentin Digitales, Technologietransfer und Startups

Zurück