Höhere Aufstiegsprämie
Nachdem die Hessische Landesregierung im Koalitionsvertrag die Einführung einer kostenlosen Meisterausbildung angekündigt hatte, stellte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori nun die Rahmenbedingungen für die konkrete Umsetzung vor.
Vorgesehen ist eine Erhöhung der sog. "Aufstiegsprämie", die erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meister-, Techniker- oder z. B. Fachwirtprüfungen beantragen können. Diese betrug bisher 1.000 €, zum 1. Juni 2024 wird sie auf 3.500 € erhöht.
Ziel der Erhöhung ist es, Finanzierungslücken zu schließen, da durch die Kombination von Aufstiegs-BAföG und bisheriger Aufstiegsprämie regelmäßig nicht alle Kosten gedeckt werden konnten.
Die Förderung kann beantragen, wer in Hessen eine Meisterprüfung oder andere gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Es gelten aber bestimmte Kriterien:
- Zeitpunkt der Prüfung: Die Prüfung muss ab dem 1. Juni 2024 abgeschlossen worden sein.
- Art der Prüfung: Es muss sich um eine Prüfung handeln, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) vor der entsprechenden zuständigen Stelle (z. B. HWK oder IHK) abgelegt worden ist. Dazu gehören neben Meisterprüfungen aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Landwirtschaft z. B. auch Abschlüsse als Fachwirt/-in, Fachkauffrau/-mann oder Betriebswirt/-in.
- Zuordnung der Prüfung: Die Prüfung muss im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet sein.
- Zugehörigkeit zu Hessen: Wer die Prüfung vor einer zuständigen Stelle in Hessen abgelegt hat, muss in Hessen wohnen (Hauptwohnsitz) oder arbeiten. Wer die Prüfung vor einer zuständigen Stelle außerhalb Hessens abgelegt hat, obwohl sie in Hessen auch angeboten wurde, muss in Hessen sowohl wohnen (Hauptwohnsitz) als auch arbeiten.