Aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Online-Veranstaltung am Donnerstag, 13.03.2025, 14:00 bis 16:00 Uhr

Gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind zunächst große, später auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, im Rahmen ihres Lageberichts umfassende Nachhaltigkeitserklärungen vorzulegen.

Trotz abgelaufener Umsetzungsfrist wurde die Richtlinie bislang jedoch nicht in deutsches Recht integriert. Für Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Herausforderungen in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation.

Inmitten dieser Unsicherheit hat die Präsidentin der Europäischen Kommission angekündigt, Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergreifen. Erste Vorschläge werden Ende Februar 2025 erwartet.

Wir möchten die aktuellen Entwicklungen in einer Veranstaltung aufgreifen, Orientierung bieten und gemeinsam Antworten auf die vielen offenen Fragen suchen.

Darüber hinaus wollen wir Ihnen neue Arbeitshilfen vorstellen sowie Empfehlungen und einen praxisorientierten Blick auf die ersten Berichte geben.

Melden Sie sich an, wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

Claus Bosen

Arbeitswissenschaft

Udo Schwab

Arbeitswissenschaft

Sven Rauh

Arbeitswissenschaft

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