Analytik
Methode zur tariflichen Bewertung der Arbeitsaufgabe, nach der sich die Höhe des Grundentgelts richtet.
Die Arbeitsaufgabe wird anhand verschiedener Kriterien bewertet. Dazu gehören z. B. die zur Aufgabenlösung benötigten Arbeits- und Fachkenntnisse, oder die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Verantwortung. Für jedes Kriterium wird jeweils eine Anzahl von Punkten vergeben. Die insgesamt erzielte Punktzahl bestimmt die Einstufung in eine Entgeltgruppe und damit über die Höhe des Grundentgelts. Dieses Bewertungsverfahren ermöglicht fein differenzierende Ergebnisse. Die ERA-Verfahren in manchen Bundesländern beruhen im Wesentlichen auf der Grundlage der analytischen Bewertung. Die Alternative zur Analytik ist die Summarik, welche beim ERA-Verfahren in Hessen Anwendung findet.