Arbeitszeit

Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Arbeitszeit ist damit die zeitliche Dauer, in der ein Beschäftigter täglich, wöchentlich etc. dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft gegen Entlohnung zur Verfügung stellt. Die Arbeitszeit wird gemäß dem Betriebszeitbedarf gestaltet, d. h. die jeweils passenden Formen des Arbeitszeitvolumens sowie der Arbeitszeitlänge, -lage und -verteilung sind auszuwählen und einzuführen (siehe auch Flexibilisierung).

Dabei hat jeder Beschäftigte eine individuelle regelmäßige Arbeitszeit (IRWAZ), diese kann mit der tariflichen Normalarbeitszeit übereinstimmen oder auch unter bestimmten Voraussetzungen nach unten oder oben innerhalb gewisser Grenzen abweichen.

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