Beschäftigungssicherung

Beschäftigungssicherung ist nicht nur in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von besonderer tarifpolitischer Bedeutung. Während die Gewerkschaften hierunter vor allem tarifliche Verpflichtungen der Arbeitgeber verstehen (z. B. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, Übernahmeverpflichtung von Auszubildenden nach der Prüfung), gehören für die Arbeitgeberseite alle Maßnahmen dazu, die geeignet sind, Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue zu schaffen, also auch die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit durch Kostensenkung.

In konjunkturschwachen Phasen entsteht häufig die betriebliche Situation, dass wegen Auftragsrückgängen der Beschäftigungsbedarf sinkt. Für solche Situationen besteht die Möglichkeit Kurzarbeit einzuführen.

Alternativ oder kumulativ eröffnet der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der M+E-Industrie in Hessen die Möglichkeit, die Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung für alle Beschäftigten oder auch nur für Betriebsteile in einem bestimmten Umfang abzusenken. In entsprechendem Umfang reduziert sich dann das Monatsentgelt der Beschäftigten. Dauert die Absenkung länger als zwölf Monate an, erhalten die Beschäftigten jedoch Zuschläge.

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