Branchentarifvertrag
Bei Tarifverträgen, deren fachlicher Geltungsbereich innerhalb des Industriezweiges alle Branchen umfasst (die M+E-Industrie umfasst z. B. die Branchen: Maschinenbau, Anlagenbau, Fahrzeugbau, Luftfahrt- und Raumfahrtindustrie, elektrotechnische Industrie, elektronische Industrie, IT-Industrie u.a.), wären auch branchenbezogene differenzierte Tarifverträge möglich.
Dies könnte einerseits zur Berücksichtigung der wettbewerblichen Situation der Branche führen, andererseits aber auch eine auf die spezifische wirtschaftliche Situation der Branche bezogene Maximierung der Arbeitsbedingungen, z. B. der Arbeitsentgelte zur Folge haben. Die Vorteile z. B. eines gleichzeitigen Tariffriedens im ganzen Industriezweig M+E-Industrie während der Laufzeit des Flächentarifvertrages könnten nicht mehr genutzt werden. Das enge Geflecht der Zulieferungen innerhalb des Industriezweiges würde wegen zeitlich unterschiedlicher Tarifauseinandersetzungen in den einzelnen Branchen gestört. Die Vereinbarung von tariflichen Mindestbedingungen für den gesamten Industriezweig wäre nicht mehr möglich.