Eckentgelt

In dem Entgelttarifvertrag der Hessischen Metall- und Elektro-Industrie werden keine Eckentgelte vereinbart. Alle Entgeltgruppen werden einzeln festgelegt, wobei der Entgeltgruppe E 5 der Entgeltschlüssel 100 % zugeordnet ist. Die Grundentgelte ergeben sich aus der Anwendung der Entgeltschlüssel für die einzelnen Entgeltgruppen auf das Grundentgelt der Entgeltgruppe E 5.

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