Ergänzungstarifvertrag

Durch diese Tarifvereinbarung werden ergänzend zum Flächentarifvertrag für einzelne tarifgebundene Unternehmen Regelungsgegenstände eines bereits bestehenden Tarifvertrages differenziert zur bisherigen Regelung gestaltet oder durch einen neuen Regelungsgegenstand ergänzt. Der Ergänzungstarifvertrag ist meist nicht selbstständig, sondern vom Geltungsbereich und der Geltungsdauer des ergänzten Tarifvertrages abhängig.

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