Erklärungsfrist

Nach Erreichen eines Verhandlungsergebnisses vereinbaren die Verhandlungskommissionen der Tarifvertragsparteien zumeist eine Erklärungsfrist, um dessen Annahme durch die Entscheidungsgremien herbeizuführen. Die Tarifvereinbarung wird durch vorzeitige beidseitige Annahmeerklärung oder durch beidseitig erklärungslosen Fristablauf rechtswirksam.

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