Firmentarifvertrag

Einen Tarifvertrag zwischen einem einzelnen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und einer Gewerkschaft nennt man Firmentarifvertrag oder auch Haustarifvertrag. Verwandt werden auch die Begriffe Werks- oder Unternehmenstarifvertrag (Beispiel: VW). Im Gegensatz hierzu steht der Verbandstarifvertrag, der zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen wird.

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