Flächentarifvertrag
Ein Flächentarifvertrag gilt, im Gegensatz zum Firmentarifvertrag, für sämtliche tarifgebundenen Arbeitgeber einer bestimmten Region (räumlicher Geltungsbereich) und eines bestimmten Wirtschaftszweiges (fachlicher Geltungsbereich). Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe derjenigen Unternehmen, die Mitglied des Verbandes sind. Die Tarifverträge gelten unmittelbar für alle Betriebe derjenigen Unternehmen, die Mitglied des Verbandes sind sowie für alle Beschäftigten dieser Betriebe, wenn sie Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind.