Gewerkschaft
Als freiwillige Vereinigung der Beschäftigten ist die Gewerkschaft der soziale Gegenspieler von einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden. Ziel und Zweck der Gewerkschaften sind die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Wie auch der Arbeitgeberverband ist sie ein mitgliedschaftlich organisiertes Berufsorgan in Form eines privatrechtlichen, nicht rechtsfähigen Vereins. Im Gegensatz zum Arbeitgeberverband wird unter Gewerkschaft nur eine tariffähige (siehe Tariffähigkeit) Vereinigung verstanden. In Deutschland stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die größte Dachorganisation von Mitgliedsgewerkschaften dar. Ihm gehört u.a. die größte Einzelgewerkschaft Deutschlands, die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), an, der soziale Gegenspieler der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektrobranche.