Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag enthält Regelungen über die so genannten allgemeinen Arbeitsbedingungen. Das sind vor allem die Arbeitszeit, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Geltendmachung von Ansprüchen etc. Einzelne Regelungen wie z. B. der Anspruch auf Urlaub oder das Weihnachtsgeld, können im Manteltarifvertrag geregelt sein, sind aber häufig in gesonderten Tarifverträgen enthalten.

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