MetallRente

Mit dem Altersvermögensgesetz ist ab dem 01.01.2002 der gesetzliche Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung von Entgeltbestandteilen in eine betriebliche Altersversorgung geschaffen worden. Der Arbeitgeber ist danach verpflichtet, seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Als Angebot einer überbetrieblichen Organisation der Altersversorgung für die Beschäftigten der Metall- und Elektro-Industrie haben die Tarifpartner Gesamtmetall und IG Metall im September 2001 das Versorgungswerk MetallRente gegründet. Über das Versorgungswerk wird die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung abgewickelt und die Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen sichergestellt.

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