Personalzusatzkosten
Unter Personalzusatzkosten oder Lohnzusatzkosten versteht man Aufwendungen des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zu dem Entgelt für geleistete Arbeitsstunden erbringen muss. Berechnet werden die Personal- oder auch Lohnzusatzkosten, die oftmals fälschlicherweise auch als Personalnebenkosten bezeichnet werden, ausgehend vom "Entgelt für geleistete Arbeit". Bereits im Bruttolohn sind Personalzusatzkosten, wie z. B. Bezahlung der arbeitsfreien Tage (Feiertage, Urlaub, Krankheit) enthalten. Hinzu kommen noch Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt, Erfolgsbeteiligungen, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Den größten Anteil an den Personalzusatzkosten bilden aber die Beiträge des Arbeitgebers für die gesetzliche Sozial-, Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, die noch nicht im Bruttolohn enthalten sind.
Die Personalzusatzkosten sind heute so etwas wie ein "zweites Entgelt".