Sympathiestreik

Der Sympathiestreik oder auch Unterstützungsstreik ist nicht auf ein eigenes Kampfziel der streikenden Beschäftigten gerichtet. Er soll vielmehr den Arbeitskampf anderer Beschäftigten unterstützen. Der Sympathiestreik ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts rechtswidrig, wenn dieser zur Unterstützung des Hauptarbeitskampfes offensichtlich ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder unangemessen ist. Dies ist je nach den Umständen im Einzelfall zu bewerten. Eine klare Grenzziehung ist daher nicht möglich.

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