Tarifautonomie
Die Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Tarifvertragsparteien, Arbeitsbedingungen frei von staatlichen Eingriffen zu regeln. Sie ist durch Art. 9 Abs. III Grundgesetz garantiert. Auch im Rahmen der Tarifautonomie haben sich die Tarifvertragsparteien allerdings an die gesetzlichen Vorgaben zu halten (unverzichtbare Schutzgesetze).