Tariffähigkeit

Hierunter wird die Kompetenz, wirksam Tarifverträge abzuschließen, verstanden. Sie obliegt den Arbeitgeberverbänden, einzelnen Arbeitgebern, Handwerksinnungen, Innungsverbänden und den Gewerkschaften.

Bei den Arbeitgeberverbänden ergibt sich die Tariffähigkeit aus der Satzung.

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