Teilzeit
Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) eines Beschäftigten dauerhaft kürzer ist als die tarifliche Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten (35 Stunden pro Woche in der M+E-Industrie). Beschäftigtem und Arbeitgeber steht es frei, ein ihren Interessen entsprechendes Teilzeitmodell (Volumen und Lage) zu vereinbaren.