Vertretung
Übt ein Beschäftigter außerhalb seiner Arbeitsaufgabe vorübergehend eine andere Tätigkeit aus, ist dies eine Vertretung oder Aushilfe. Tarifverträge beinhalten regelmäßig Vertretungsregelungen, die Dauer und Merkmale der Vertretung sowie den Vergütungsanspruch des Beschäftigten regeln.
In der M+E-Industrie sind die Vertretungsregelungen und die sich daraus ergebenden Eingruppierungs- bzw. Vergütungsfragen im Entgeltrahmenabkommen (ERA) geregelt.