Arbeitsrecht &
Sozialrecht
POLITISCHE INTERESSENVERTRETUNG, UMFASSENDER SERVICE UND INDIVIDUELLE BERATUNG IM ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Das Arbeits- und Sozialrecht ist hoch komplex und ständig in Bewegung. Europäische Vorschriften, die nationale Gesetzgebung und die Rechtsprechung prägen die vielfältigen Themenbereiche. Für die betriebliche Praxis stellt die hohe Regulierungsdichte eine ständige Herausforderung dar, die für das einzelne Unternehmen kaum zu bewältigen ist.
Unsere Aufgabe als Arbeitgeberverband sehen wir zum einen darin, die Arbeitgeberinteressen gegenüber der Politik von der Meinungsbildung bis zur Anpassung von Gesetzen und Regelungen zu vertreten. Zum anderen wollen wir unseren Mitgliedsunternehmen bestmögliche Hilfestellungen durch regelmäßige aktuelle Informationen, Praxisleitfäden und Veranstaltungen an die Hand geben. Im Serviceportal Arbeitsrecht finden unsere Mitglieder relevante Informationen über neue Rechts- und Gesetzesentwicklungen sowie zahlreiche aktuelle Arbeitshilfen, die das Tagesgeschäft von Personalbeauftragten im Unternehmen erleichtern.
HESSENMETALL baut für seine Mitgliedsunternehmen die vorhandene arbeitsrechtliche Kompetenz in komplexen Spezialgebieten des Arbeitsrechts kontinuierlich aus. Dafür haben wir sog. „Center of Competence“ (CoC) gegründet, die zu den arbeitsrechtlichen Spezialthemen Arbeitsschutz, Betriebliche Altersversorgung, Datenschutz, Digitalisierung und Internationaler Personaleinsatz besonderes Fachwissen bündeln. Ein neues CoC Knowledge-Management stellt den Wissenstransfer für Ihre persönlichen Berater sicher. Durch diesen internen Rückkoppelungs-Mechanismus erweitern wir unsere Fachkompetenz, unser rechtliches Service-Angebot und die Qualität unserer Beratung systematisch und dauerhaft für Sie.
Die Juristen und Fachanwälte für Arbeitsrecht der fünf HESSENMETALL-Bezirksgruppen stehen unseren Mitgliedsunternehmen als kompetente Ansprechpartner bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen zur Seite. Sie beraten und vertreten unsere Mitgliedsunternehmen außergerichtlich und gerichtlich sowie bei Ämtern und Behörden, Betriebsräten und Gewerkschaften. Diese Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.