Aufstiegs-BAföG
Was wird gefördert?
Das bundesweite Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) fördert Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Unternehmen, die einen Fortbildungsabschluss anstreben. Damit können wie bisher typische Aufstiegsfortbildungen wie etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder zur Technikerin gefördert werden.
Mit der 4. Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (kurz: AFBG) können seit dem 1. August 2020 neben der Fortbildungsstufe zum/zur geprüften Berufsspezialist/in die Fortbildungsstufen zum Bachelor Professional und zum Master Professional gefördert werden. Damit kann die Förderung von bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
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