Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist am 01.01.19 in Kraft getreten mit der Zielsetzung, Beschäftigte im Zuge des Arbeitsmarktwandels unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße weiterzubilden und staatlich zu fördern. Seit dem 01.10.20 wurden diese Förderleistungen durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz weiter verbessert für besonders vom Strukturwandel betroffene Beschäftigte und Betriebe. Es besteht durch das Gesetz keine Verpflichtung für Unternehmen, einer Weiterbildung zuzustimmen oder eine entsprechende Weiterbildung anzubieten.

Die Qualifizierungsförderung zielt insbesondere auf Beschäftigte in Unternehmen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, die

  • durch Technologien ersetzt werden können,
  • in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder
  • die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht.

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