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BEITRAG Juli 2023 (von Susanne Kienhorn)
Neuigkeiten in Bezug auf Fördermittel/-zuschüsse zur SommerpauseVor den Sommerferien gab es in Hessen noch eine Reihe von Informationen zu wichtigen Förderprogrammen. Wie immer habe ich Ihnen eine Kurzfassung der Förderprogramme in der Excel-Liste zusammengefasst. Über das Anklicken der Namen gelangen Sie zur entsprechenden Website des Förderprogramms. Die Felder mit roter Schrift zeigen Ihnen an, welche Änderungen es zum letzten Stand Mai 2023 gegeben hat. Neuer Förderaufruf bis 31.12.2023: Distr@l KI in ProzessenDas Förderprogramm "Distr@l KI in Prozessen" ist ein Programm, das darauf abzielt, Unternehmen bei der Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in ihre Geschäftsprozesse zu unterstützen. In dem Förderaufruf werden insbesondere Digitalisierungsprojekte gefördert, in denen signifikante Fortschritte in der Weiterentwicklung und in der Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Anwendungsbereich der Prozessoptimierung erwartet werden. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung, um Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung von KI-Lösungen zu helfen. Es zielt darauf ab, die Effizienz, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern, indem es ihnen ermöglicht, ihre Prozesse mithilfe von KI-Technologien zu automatisieren und zu verbessern. Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ steht hier stellvertretend für alle notwendigen vor- und nachgelagerten Handlungsschritte, die langfristig zu selbstlernenden Algorithmen führen und Analyseschritte automatisieren. Im Vorfeld komplexer und aufwändiger F&E-Projekte wird empfohlen, eine Machbarkeitsstudie über das Distr@l-Programm mit dem Ziel des „proof of concept“ zu beantragen. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups, die ihr Projekt als Einzelprojekt oder als Kooperationsprojekt einreichen können. Der Antragsprozess ist zweistufig. Der Call läuft über alle bestehenden vier Förderlinien in Distr@l bis zum 31.12.2023. Die Fördersätze richten sich daher nach den Förderkriterien in der jeweiligen Förderlinie. Fortführung des IPGDas IPG " Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen" war als Pilotprojekt 2019 gestartet und wird nun fortgesetzt und fest etabliert. Es handelt sich um ein Programm, das darauf abzielt, Unternehmen auch mit der Förderung von marktnahen nichttechnischen Innovationen zu unterstützen. Es können neue Technologien eine Rolle spielen, aber nicht zwingend, vielmehr liegt der Schwerpunkt auf der Neuartigkeit einer Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Es sind zwei Projektformen möglich: 1. Kleine Machbarkeitsprojekte in der innovativen Frühphase (Projektlaufzeit 12 Monate max.) 2. Größere Marktreifeprojekte zur Ausreifung von Innovation (Projektlaufzeit 24 Monate max.) Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Projekt als Einzelprojekt oder als Kooperationsprojekt einreichen können. Auch GründerInnen sind berechtigt eine Skizze einzureichen, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass sie zum Zeitpunkt der Vollantragstellung gegründet haben. Die Fördersätze liegen bei 60 % bis 70 % bei den Machbarkeitsprojekten und 45 % bis 55 % bei den Marktreifeprojekten. Details finden Sie in der Förderrichtlinie. Die Projektauswahl erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden (Calls), die im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Zu den Calls können dann im wettbewerblichen Verfahren Projektideen eingereicht werden. Der erste Call wird das Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen adressieren, also beispielsweise neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, (Service-) Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit, etc. Details zu diesem Call und zum Bewerbungsverfahren werden voraussichtlich noch im Sommer 2023 bekannt gegeben. Hierüber werden wir informieren. Verlängerung WIPANO – Unternehmen - PatentierungMit dem Förderprogramm WIPANO unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der effizienten Nutzung von geistigem Eigentum sowie beim Transfer von neuesten Forschungsergebnissen in die Normung. Für den Förderschwerpunkt „Unternehmen - Patentierung“ wird die laufende Antragstellung bis zum 31. Oktober 2023 verlängert. Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen. Bei allen weiteren Förderschwerpunkten, wie z.B. "Unternehmen – Normung" war die Antragstellung nur noch bis zum 30.06.2023 möglich. Das Programm wurde in der Gesamtaufstellung der Förderprogramme aufgenommen. Wir informieren auch hier, wenn es Änderungen gibt. Neues zum DIGI-ZuschussAllgemein gibt es zu berichten, dass das neue Kundenportal der WIBank nun auch bei der Beantragung des DIGI-Zuschusses eingesetzt wird. Es bleibt beim Verfahren, dass man sich bewirbt und im Falle einer Auslosung einen Antrag stellt. Bei Bewerbung ist eine Registrierung im Kundenportal erforderlich. Mittlerweile ist die Bewerbungsfrist auf 3 Tage verteilt. Da ich das Portal schon mehrfach zur Antragstellung testen durfte, kann ich bestätigen, dass es stabil funktioniert und ich finde auch bei komplexeren Anträgen komfortabel ist. Eine Auflistung zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie wie immer in der Übersichtstabelle hier. Ihre Susanne Kienhorn
Kontaktdaten: Susanne Kienhorn |