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BEITRAG September 2024 (von Susanne Kienhorn)

Förderblog@HM

 

Neues Förderprogramm zur Energieeffizienz, aktuelle Änderungen und Ausblicke

Das Jahresende 2024 rückt näher und zeitgleich wird es aus meiner Sicht ruhiger in Bezug auf geänderte Richtlinien und die Veröffentlichung neuer Förderprogramme. In diesem Newsletter werde ich Ihnen ein neues Programm zur Energieeffizienz vorstellen, Sie über aktuelle Änderungen informieren und Ihnen, wenn möglich, einen Ausblick für 2025 geben. Dies ist nicht immer einfach, was insbesondere die Entwicklung der diesjährigen Veröffentlichungen zum DIGI-Zuschuss erkennen lässt.  

Neues Förderprogramm zur Energieeffizienz

Im Rahmen der Energieeffizienz wurde ein neues Förderprogramm vom Bund aufgelegt, das sich in zwei Module unterteilt.

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Dieses Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angeboten.
Die Fördervoraussetzungen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz lauten:

  • Massive und dauerhafte Dekarbonisierung bestehender Industrieanlagen
  • Investitionen in Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung (CCU) und/oder -Speicherung (CCS)
  • Geplante Verfahren sind innovativ oder haben Demonstrationscharakter

Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“
Gefördert werden innovative Projekte in der Industrie, Voraussetzung ist, dass diese die entstehenden Treibhausgase dauerhaft um mindestens 40% reduzieren. Es werden Investitionen in Vorhaben aus verschiedenen Bereichen mit Gesamtinvestitionskosten über 500.000 € für kleine Unternehmen und Investitionen von mehr als 1 Mio. € für andere Unternehmen gefördert:

  • Investitionsvorhaben
  • Forschungsvorhaben
  • Investitionen in die Dekarbonisierung inkl. Elektrifizierung oder Nutzung von Wasserstoff

Von dem Programm können Unternehmen jeder Größe sowie Unternehmenskonsortien (bei F&E-Projekten) mit einer Betriebsstätte in Deutschland profitieren.

Um die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu generieren, muss zuerst bis zum 30. November 2024 eine Projektskizze eingereicht werden. Ausgewählte Vorhaben, die förderfähig sind werden dann aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen.

Modul 2 „Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS“
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen der Industrie und Abfallwirtschaft mit schwer vermeidbaren Emissionen und Konsortien solcher Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Forschungseinrichtungen in einem Konsortium mit mindestens einem Unternehmen sind bei Innovationsvorhaben antragsberechtigt. Die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 30 bzw. 35 Mio. Euro pro Vorhaben kann realisiert werden. Die Frist und der Ablauf in Bezug auf die Bewerbung verhalten sich wie bei Modul 1.

Details zum BIK finden Sie unter www.klimaschutz-industrie.de.

Aktuelle Änderungen und Ausblicke

DIGI-Zuschuss
Im letzten Newsletter informierte ich Sie darüber, dass ein zweiter Call für den Herbst 2024 vorgesehen ist. So wurde es zu diesem Zeitpunkt auch über die Website der WIBank kommuniziert. Aktuell ist zu entnehmen, dass es in diesem Jahr keinen weiteren Call gibt, da das Kontingent bereits im ersten Call vergeben wurde. Im Jahr 2025 ist die Fortsetzung geplant. Wir werden Sie darüber informieren, sobald weitere Details bekannt sind. Wichtig zu wissen ist, dass Sie sich im Jahr 2025 um eine Antragstellung neu bewerben müssen. Wer bereits einen Zuschuss erhalten hat, kann keinen weiteren Antrag stellen.

PIUS-Invest
Ich habe nachgeschaut: ab Juli 2022 konnten Anträge im Programm PIUS-Invest gestellt werden, die erst nach Veröffentlichung der Richtlinie im Staatsanzeiger Anfang 2024 bewilligt wurden. PIUS-Invest ist für Unternehmen angedacht, die in innovative Technologien investieren, ihre Produktion digitalisieren und CO2-Emissionen nachhaltig senken wollen. Nun ist auch hier das Kontingent ausgeschöpft. Erst ab Herbst 2025 ist es Ihnen wieder möglich einen Antrag über das Onlineportal der WIBank zu stellen. Ein konkreter Termin wurde noch nicht kommuniziert.

Alternativ kann man über die BAFA einen Antrag im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft stellen. Hier sind noch Budgets vorhanden. Mit der Bundesförderung fördert das BAFA Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.

Wenn Sie sich mit möglichen Einsparpotentialen in Ihrem Unternehmen näher beschäftigen wollen, können Sie jederzeit die kostenfreie Impulsberatung der LEA Hessen in Anspruch nehmen. Expertinnen und Experten kommen für eine zweistündige Begehung direkt zu Ihnen und Sie erhalten vor Ort die ersten Handlungsempfehlungen zu:

  • Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung
  • neuesten energieeffizienten Technologien
  • Investitionsplanungen unter dem Aspekt der Energieeffizienz
  • passenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Wer schon einen Schritt weiter ist, kann noch in diesem Jahr beim RKW Hessen eine Anfrage auf eine PIUS-Beratung – Förderung von Beratungen zum Produktionsintegrierten Umweltschutz stellen. Mit einer Expertin oder einem Experten an der Seite erarbeiten Sie die wesentlichen Grundlagen zur Fördermittelantragstellung im Rahmen der Energie- und Ressourceneffizienz. Bitte warten Sie damit nicht zu lange und gehen Sie auf das RKW Hessen zu, denn auch die Kontingente der Beratungsförderung sind weitestgehend ausgeschöpft. Auch bei der Suche nach einer Expertin oder einem Experten kann Ihnen das RKW Hessen behilflich sein.

Grundsätzlich kann ich Ihnen immer empfehlen frühzeitig mit einem Fördermittelgeber in Kontakt zu treten. Dadurch erfahren Sie nicht nur Details zum Kontingent, sondern erhalten auch wichtige Informationen zur Antragstellung in Bezug auf Ihr konkretes Projekt.

Ergänzend zum Artikel erhalten Sie wie immer eine aktuelle Liste der wichtigsten Förderprogramme in den Bereichen Digitalisierung, Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz und Startups. Rot markierte Felder weisen auf aktuelle Änderungen hin. Die Programme sind mit der jeweiligen Website verlinkt - so können Sie sich weiter informieren.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit!

Ihre
Susanne Kienhorn

Kontaktdaten:

Susanne Kienhorn
Kienhorn Beratung & Coaching
Tel. 0661 – 968 931 30
Mobil 0171 – 123 24 59
mail@kienhorn.de
www.kienhorn.de

 

Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups

Friederike Lenke

Referentin Digitales, Technologietransfer und Startups