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BEITRAG September 2024 (von Susanne Kienhorn)
Neues Förderprogramm zur Energieeffizienz, aktuelle Änderungen und AusblickeDas Jahresende 2024 rückt näher und zeitgleich wird es aus meiner Sicht ruhiger in Bezug auf geänderte Richtlinien und die Veröffentlichung neuer Förderprogramme. In diesem Newsletter werde ich Ihnen ein neues Programm zur Energieeffizienz vorstellen, Sie über aktuelle Änderungen informieren und Ihnen, wenn möglich, einen Ausblick für 2025 geben. Dies ist nicht immer einfach, was insbesondere die Entwicklung der diesjährigen Veröffentlichungen zum DIGI-Zuschuss erkennen lässt. Neues Förderprogramm zur EnergieeffizienzIm Rahmen der Energieeffizienz wurde ein neues Förderprogramm vom Bund aufgelegt, das sich in zwei Module unterteilt. Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Dieses Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angeboten.
Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“
Von dem Programm können Unternehmen jeder Größe sowie Unternehmenskonsortien (bei F&E-Projekten) mit einer Betriebsstätte in Deutschland profitieren. Um die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu generieren, muss zuerst bis zum 30. November 2024 eine Projektskizze eingereicht werden. Ausgewählte Vorhaben, die förderfähig sind werden dann aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen. Modul 2 „Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS“ Details zum BIK finden Sie unter www.klimaschutz-industrie.de. Aktuelle Änderungen und AusblickeDIGI-Zuschuss PIUS-Invest Alternativ kann man über die BAFA einen Antrag im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft stellen. Hier sind noch Budgets vorhanden. Mit der Bundesförderung fördert das BAFA Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen. Wenn Sie sich mit möglichen Einsparpotentialen in Ihrem Unternehmen näher beschäftigen wollen, können Sie jederzeit die kostenfreie Impulsberatung der LEA Hessen in Anspruch nehmen. Expertinnen und Experten kommen für eine zweistündige Begehung direkt zu Ihnen und Sie erhalten vor Ort die ersten Handlungsempfehlungen zu:
Wer schon einen Schritt weiter ist, kann noch in diesem Jahr beim RKW Hessen eine Anfrage auf eine PIUS-Beratung – Förderung von Beratungen zum Produktionsintegrierten Umweltschutz stellen. Mit einer Expertin oder einem Experten an der Seite erarbeiten Sie die wesentlichen Grundlagen zur Fördermittelantragstellung im Rahmen der Energie- und Ressourceneffizienz. Bitte warten Sie damit nicht zu lange und gehen Sie auf das RKW Hessen zu, denn auch die Kontingente der Beratungsförderung sind weitestgehend ausgeschöpft. Auch bei der Suche nach einer Expertin oder einem Experten kann Ihnen das RKW Hessen behilflich sein. Grundsätzlich kann ich Ihnen immer empfehlen frühzeitig mit einem Fördermittelgeber in Kontakt zu treten. Dadurch erfahren Sie nicht nur Details zum Kontingent, sondern erhalten auch wichtige Informationen zur Antragstellung in Bezug auf Ihr konkretes Projekt. Ergänzend zum Artikel erhalten Sie wie immer eine aktuelle Liste der wichtigsten Förderprogramme in den Bereichen Digitalisierung, Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz und Startups. Rot markierte Felder weisen auf aktuelle Änderungen hin. Die Programme sind mit der jeweiligen Website verlinkt - so können Sie sich weiter informieren. Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit! Ihre Kontaktdaten: Susanne Kienhorn |