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BEITRAG Oktober 2022
Liebe Unternehmen,die Entwicklung der Energiekosten sind für jeden, ob Unternehmen oder Privathaushalt, ein zentrales Thema. Einher damit geht, wie die Bundesregierung auf diese Entwicklung durch ihre Maßnahmenpakete Einfluss nimmt. Dazu gab es täglich neue Schlagzeilen, die mehr oder weniger konkrete Details, insbesondere für Unternehmen offenbaren. Mittlerweile wurden Entlastungspakete beschlossen, die unter anderem energieintensive Unternehmen mit Fördermitteln berücksichtigen. Darunter fällt das Energiekostenprogramm (EKDP), welches über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bis Dezember 2022 beantragt werden kann. Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Betriebe„Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.“ Das Programm kann nicht von jedem Unternehmen, welches hohe Energiekosten zu verkraften hat, beantragt werden. Insbesondere Handwerksbetriebe wurden hier bisher noch nicht berücksichtigt. Wer einen Antrag stellen darf, kann Zuschüsse bis zu 70 % zu den Energiekosten erhalten. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u.a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust. Bevor Sie sich auf den Antragsprozess konzentrieren, sollten Sie klären, ob Sie berechtigt sind einen Antrag zu stellen. |
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