KI erkennen, bewerten und einführen

Kriterien und Aspekte der Arbeitsgestaltung

Datum: 05.12.2024

Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Hessen, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt

Format: Präsenzveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personaler, Fach- und Führungskräfte im Unternehmen

Buchbar für: alle HM-Mitgliedsunternehmen


Nur für HESSENMETALL-Mitglieder

Kennen Sie die Potenziale der KI für Ihr Unternehmen? Beteiligen Sie Ihre Beschäftigten an der KI-Gestaltung? Wie kann Ihnen die Transformation zur KI gelingen?

In zwei Veranstaltungen lernen Sie die Grundlagen und Funktionsweisen von KI, Generativer KI und ChatGPT kennen und wie Sie diese in die betrieblichen Prozesse in Ihrem Unternehmen einführen können.

Im Mittelpunkt stehen dabei stets Transparenz, Kompetenz, Partizipation und Akzeptanz der Beschäftigten sowie eine produktive und menschengerechte Arbeitsgestaltung von KI-Anwendungen.

In diesem zweiten Teil, den wir als Präsenzveranstaltung in Frankfurt durchführen, werden folgende Inhalte besprochen:

  • Kriterien der Erklärbarkeit – Wie erkenne ich KI? (inkl. Übung)
  • Erfolgsfaktoren für die Einführung und Anwendung von KI
  • Das Phasenmodell – Wie gestalte ich den Change-Prozess?
  • Kriterien für die Gestaltung betrieblicher KI-Anwendungen (inkl. Übung und Gruppenarbeit)
  • Das Praxisbeispiel: Mein KI-Projekt (inkl. Gruppenarbeit)
  • Transfer – Aktionsplan für meine Handlungsbedarfe (inkl. Gruppenarbeit)

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Agenda.


Hinweis: Der erste Teil dieser Veranstaltungsreihe findet am 28.11.2024 online statt, hier können Sie sich anmelden.

*Pflichtfeld


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

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