Additive Fertigung - Teil 2

Bauteilauswahl, Bauteilgestaltung, Nachbearbeitung und Qualitätssicherung

Datum: 15.05.2025

Uhrzeit: 13:00 bis 16:00 Uhr

Format: Präsenz-Workshop

Zielgruppe: Geschäftsführer, Betriebs-/Fertigungsleiter, Produktentwickler, Konstruktionsleiter, Konstrukteure

Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit


Nur für HESSENMETALL-Mitglieder

Im Gegensatz zu konventionellen Fertigungsverfahren bietet die Additive Fertigung die Möglichkeit, einfach und in kurzer Zeit geometrisch komplexe Strukturen herzustellen.

Auf der Grundlage von dreidimensionalen Modellen werden Bauteile aus unterschiedlichen Materialien möglich, die mit den herkömmlichen konventionellen Fertigungsverfahren sehr schwer oder gar nicht möglich sind. Gemeinsam mit dem Additive Manufacturing Center (AMC) der TU Darmstadt haben wir diese 2-teilige Workshop-Reihe konzipiert mit dem Ziel, den Gesamtprozess der Additiven Fertigung mit seinen Herausforderungen darzustellen.

Unternehmen oder Verantwortliche, die darüber nachdenken, das Verfahren zu implementieren oder auch Unternehmen, die dieses bereits anwenden, erhalten einen durchgängigen Einblick über den Gesamtprozess der additiven Fertigung, d. h. von der Auswahl der Medien bis zum fertigen Produkt, welches nachweislich die geforderten Eigenschaften erfüllt.

In zwei Präsenzveranstaltungen werden neben theoretischen Grundlagen auch konkrete Praxisbeispiele behandelt.

Die Inhalte von Teil 2:

  • Bauteilauswahl „Additive Fertigung"
  • Die Prozesskette – Von der Bauteilgestaltung bis zu Nachbearbeitung
  • Qualität - Prüfverfahren /-methoden
  • Anwendungsbeispiel aus der Praxis
  • Führung durch das Additive Manufacturing Center (Teilnahme optional)

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Agenda.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

*Pflichtfeld


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

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