Bundesarbeitsgericht „Live“
Datum: 29. - 30. Januar 2025
Uhrzeit: ganztags
Ort: Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Datum: 29. - 30. Januar 2025
Uhrzeit: ganztags
Ort: Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt führt maßgeblich dazu, dass die Anwendung der bestehenden Gesetze präzisiert, neu ausgelegt oder sogar durch Rechtsprechungsänderungen
vollständig neu interpretiert und verändert wird. Dies hat direkten Einfluss auf die Personalarbeit und macht die herausragende Bedeutung des obersten deutschen Arbeitsgerichts deutlich.
Im Rahmen einer Exkursion zum Bundesarbeitsgericht möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, die Arbeitsweise und die Urteilsfindung dieser höchsten Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit kennenzulernen.
Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts – zuständig für Fragen des Kündigungsschutzes – hat am 30. Januar 2025 drei Verhandlungstermine angesetzt, in denen es unter anderem über folgende Fragen zu befinden hat:
Bedarf es bei einer per Einwurf-Einschreiben versandten Kündigung des Arbeitsverhältnisses neben einem Einlieferungsbeleg eines Auslieferungsbeleges, um den Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung zu erbringen?
Welche Kriterien müssen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB erfüllt sein und welche Anforderungen gelten für das Unterrichtungsschreiben?
Ist die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses in der Probezeit unwirksam, da sie eine Benachteiligung wegen einer Behinderung darstellt?
Zuvor gewährt ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in eine Einführung in den Sitzungstag sowie die internen Abläufe am Bundesarbeitsgericht.
Folgender Ablauf ist geplant:
Mittwoch, 29. Januar 2025
bis 17 Uhr individuelle Anreise und Eintreffen
im
Dorint Hotel
Theaterplatz 2
99084 Erfurt
+ 49 361 64450
info@erfurt.dorint.com
https://hotel-erfurt.dorint.com/de
anschließend Abendprogramm und gemeinsames Abendessen.
Donnerstag, 30. Januar 2025
Eintreffen beim Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
Tel. 0361 2636 – 0
Einführung in die Verhandlungstermine durch wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in des Bundesarbeitsgerichts
10:30 Uhr Beginn der Verhandlungen des 2. Senats
Optional: ab ca. 13:00 Uhr gemeinsames Mittagessen
Danach individuelle Abreise
Übernachtung
Wir haben im Dorint Hotel Erfurt ein Zimmerkontingent für 129,00 Euro inkl. Frühstück zzgl. 5 Prozent Beherbergungssteuer / Einzelzimmer reserviert.
Die Reservierung des Zimmers nehmen Sie bitte selbstständig beim Hotel unter Angabe des Buchungsnamens „HDWSH - Bundesarbeitsgericht“ bis zum 15.01.2025 (Ablauf des Kontingents) vor. Die Übernachtungskosten, die Kosten der An- und Abreise sowie die Kosten des Mittagessens am 30. Januar 2025 tragen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen selbst.
Die Zahl der möglichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen ist auf 15 Personen begrenzt. Die Anmeldebestätigung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs Ihrer Anmeldung.
Im Falle Ihrer Anmeldung informieren wir Sie zu Beginn des kommenden Jahres über die weiteren Einzelheiten.
Sollten Sie trotz Anmeldung an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, bitten wir im Interesse anderer Teilnahmewünsche um umgehende Information. Eventuelle Stornierungen gegenüber dem Hotel nehmen Sie bitte selbst vor. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum 22. Januar 2025 möglich.
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
RAin Anke Blitz (Syndikusrechtsanwältin)
Unternehmerverbände Südhessen
N.N.
Zur Anmeldung bitte ausfüllen: