Das arbeitsgerichtliche Verfahren I

Informationsveranstaltung: Das arbeitsgerichtliche Verfahren

Datum: Dienstag. 25. Februar 2025

Uhrzeit: 14:00 - 16:00 Uhr

Format: Online

Zielgruppe: Nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes HESSEN­METALL Rhein-Main-Taunus e. V.

 

In den meisten Unternehmen kann es früher oder später zu einem unliebsamen Rechtsstreit mit Beschäftigten vor den Arbeitsgerichten kommen. Das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis führt zu einer Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, welches stets im Wandel ist und vielfach Rechtsfragen und Streitigkeiten aufwerfen kann. Können diese nicht betriebsintern beigelegt werden, zieht meist eine Partei vor die Arbeitsgerichte, um eine Entscheidung herbeizuführen.

Zur Personalarbeit gehört es daher gerichtliche Prozesse vorzubereiten, um auf jegliche Eventualitäten, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben können, reagieren zu können und die Verfahren für den Betrieb zu führen. Um hier erfolgreich zu sein, müssen Grundlagen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom Beginn bis zu seiner Beendigung bekannt sein. Wir möchten den zuständigen Beschäftigtender Personalabteilungen die rechtlichen Grundlagen im Rahmen einer Informationsveranstaltung näherbringen.

Themen und Inhalte u.a.:

• Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
• Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
• Urteilsverfahren
• Beschlussverfahren (insb. das Zustimmungsersetzungsverfahren)
• Fristen und Termine (Gütetermin, Kammertermin, Anhörungstermin)
• Gerichtlicher Vergleich
• Exkurs: Versäumnisurteil
• Exkurs: Einigungsstellenverfahren

Referenten/-innen sind die Juristen/-innen der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V.

 

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

Datenschutz*

 

*Pflichtfeld

Christian Schönbach

Leiter Recht | Syndikusrechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Markus Petry

Syndikusrechtsanwalt

Jessica von Ehr

Verbandsjuristin

Zurück