Mit dieser Veranstaltung knüpfen wir an die Veranstaltung „Arbeitsgerichtliches Verfahren I“ an und widmen uns dem Prozessvergleich im arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit.
Aus den Aufzeichnungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 geht hervor, dass im Urteilsverfahren von insgesamt etwa 26.200 Verfahren rund 15.000 durch einen Vergleich zwischen den Parteien beendet worden ist. Bereits aus der Statistik geht die enorme Bedeutung dieser Beendigungsmöglichkeit eines Rechtsstreits hervor. Wir werden in unserer Veranstaltung neben den rechtlichen Wirkungen des Vergleichs auch Fallgestaltungen aufweisen, in denen der Vergleich für beide Parteien die beste Möglichkeit darstellen kann, einen Streit beizulegen. Ebenso werden wir typische Klauseln besprechen, die für einen Vergleichsschluss unerlässlich sind und den zuständigen Beschäftigten der Personalabteilungen geläufig sein müssen.
Referenten/-innen sind die Juristen/-innen der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V.