Der Aufhebungsvertrag

Informationsveranstaltung: Der Aufhebungsvertrag

Datum: Mittwoch, 2. April 2025

Uhrzeit: 14:00 - 16:00 Uhr

Format: Online

Zielgruppe: Nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes HESSEN­METALL Rhein-Main-Taunus e. V.

 

Der Aufhebungsvertrag stellt ein wichtiges Gestaltungsinstrument der arbeitsrechtlichen Praxis dar. Den vielfältigen Ausgestaltungen der Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es geschuldet, dass auch der Aufhebungsvertrag die verschiedensten Klauseln und Regelungen beinhalten kann, die weit über die bloße Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinausgehen.

Neben der Vertragsgestaltung ist aber auch die Verhandlungssituation eines Aufhebungsvertrages von Besonderheiten gekennzeichnet. Nicht selten handelt es sich um emotional geführte Verhandlungen, bei denen gerade auf der Arbeitgeberseite Fehler gemacht werden können, die im schlimmsten Fall zur nachträglichen Anfechtung des Aufhebungsvertrags führen.

Mit der Informationsveranstaltung möchten wir Ihnen den rechtlichen Hintergrund des Aufhebungsvertrags näher bringen. Zudem werden wir den Aufhebungsvertrag zum Abwicklungsvertrag abgrenzen und Ihnen diejenigen Fallgruppen aufzeigen, in denen der Abschluss eines Aufhebungsvertrags für Ihre betriebliche Praxis sinnvoll sein kann. Wir möchten die am häufigsten wiederkehrenden Klauseln vorstellen und auf welche Formulierungen besonderen Wert zu legen ist.

Ebenso werden wir gemeinsam mit Ihnen das Gebot des fairen Verhandelns beleuchten und zu vermeidende Fehler in der Verhandlungssituation aufzeigen.

Referenten/-innen sind die Juristen/-innen der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V.

 

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

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*Pflichtfeld

Christian Schönbach

Leiter Recht | Syndikusrechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Markus Petry

Syndikusrechtsanwalt

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