Der Manteltarifvertrag M+E- Industrie Teil 2

Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen - Teil 2

Datum: Mittwoch, 28.05.2025

Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Südhessen, Rheinstraße 60, 64283 Darmstadt

 

Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.

Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in unserem zweiteiligen Seminar am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.

Teil 1:
08. Mai 2025
14:00 – 17:00 Uhr

Themen und Inhalte
Teil 1

  • allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
  • Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
  • Geltungsbereich eines Tarifvertrages
  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
    • Probezeit
    • Arbeitszeit
    • Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit


Teil 2

  • Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere
    • Zuschläge
    • Urlaubsentgelt und -geld
  • Dienstreisen
  • Urlaub
  • Abgruppierung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich
und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en
RA Lars Eickmeier
RAin Martina Zilch, LL.M.

Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

*Pflichtfeld

Nicole Thierolf

Assistentin Kommunikation
& Veranstaltungsmanagement

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