HESSENMETALL als Arbeitgeberverband hat als zentrale Aufgabe die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge. Auch für Betriebe, in denen keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen mit diesen Arbeitsbedingungen einen Maßstab zum Vergleich dar. Der Manteltarifvertrag (MTV) ist das umfangreichste Tarifwerk und enthält Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen.
In unserem zweiteiligen Seminar möchten wir grundsätzliche Fragen des Tarifrechts beleuchten sowie die allgemeinen Regelungen des MTV am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen. Hierbei werden wir immer wieder auf in der Beratungspraxis auftretenden Sachverhalte Rückgriff nehmen und Ihnen diese erläutern.
Teil 1 des Seminars, das am 4. November 2024 stattfindet, befasst sich mit folgenden Themen und Inhalte:
- allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
- Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
- Geltungsbereich eines Tarifvertrages
- Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
- Probezeit,
- Arbeitszeit und
- Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit
Teil 2 des Seminars, das am 9. Dezember 2024 stattfindet, beinhaltet folgende Themen und Inhalte:
- Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere Zuschläge, Urlaubsentgelt und -geld
- Dienstreisen
- Urlaub
Referenten/-innen sind Juristen/-innen aus der Tarifabteilung des HESSENMETALL Landesverbands, Syndikusrechtsanwältin Martina Zilch, LL.M. und
Syndikusrechtsanwalt Lars Eickmeier.