Die krankheitsbedingte Kündigung

Die krankheitsbedingte Kündigung

Datum: Donnerstag, 29.08.2024

Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Str. 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Krankheit und Fehlzeiten von Arbeitnehmern stellen Unternehmen personalpolitisch und rechtlich vor große Herausforderungen. Dabei nimmt auch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aufgrund psy-chischer Erkrankung statistisch stetig zu.
Längerfristig erkrankte Mitarbeiter lösen nicht nur eine finanzielle Zusatzbelastung für das Unternehmen aus, sondern bewirken auch eine Störung der betrieblichen Abläufe und haben durch die Verlagerung der Arbeitslast einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden.

Die Veranstaltung zeigt auf, wie Sie in Ihrem Unternehmen bei Erkrankung eines Mitarbeiters rechtssicher agieren und gibt konkrete Lösungswege und Handlungsoptionen an die Hand. Neben den rechtlichen Aspekten und den wichtigsten Fallbeispielen aus der Rechtsprechung, spielt auch die Einbindung des erkrankten Arbeitnehmers und des Betriebsrats in dieser Veranstaltung eine zentrale Rolle.

Themen und Inhalte:

• Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung
• BEM als Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung
• Die Beteiligung des Betriebsrats bei krankheitsbedingter Kündigung
• Krankheitsbedingte Kündigung in Fällen der Schwerbehinderung und bei tariflichem Sonderkündi-gungsschutz
• Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung: u.a. Berücksichtigung etwaiger Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement und zur Wiedereingliederung, Urlaubsabgeltung
• Aktuelle Rechtsprechung

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

Zurück