Kurzarbeit

Kurzarbeit

Datum: Donnerstag, 06.06.2024

Uhrzeit: 14:00 - 17:00 Uhr

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Nachdem die pandemiebedingte Kurzarbeit bei fast allen inzwischen längst beendet ist, kündigt sich bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Unternehmen u.a. aufgrund der Auswirkungen der geopolitischen Entwicklungen wieder das Erfordernis von Kurzarbeit an. Dabei steht zunächst die Frage im Vordergrund, ob je nach Ursache für den Beschäftigungsmangel überhaupt die Durchführung von Kurzarbeit mit der Gewährung des für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtigen Kurzarbeitergel-des rechtlich zulässig ist. Weiterhin ist die Frage des Umgangs mit Arbeitszeitkonten und Urlaub ein Thema, das stets für Verunsicherung in den Unternehmen sorgt. Schließlich stellt sich für nicht wenige Unternehmen auch die Frage, ob sich Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen ausschließen. Und dann gilt es noch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu wahren, bzw. sich der Frage zu stellen: Kann der Betriebsrat Sie in Kurzarbeit zwingen?

Dies nehmen wir zum Anlass Sie in dieser Veranstaltung umfänglich zu dem Thema Kurzarbeit im All-gemeinen und den Umgang mit den Arbeitszeitkonten im Speziellen zu schulen.

Themen und Inhalte:

• Allgemeine, betriebliche und persönliche Voraussetzungen der Kurzarbeit
• Anzeige der Kurzarbeit
• Umgang mit Arbeitszeitkonten und Urlaub
• Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
• Inhalte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung von Kurzarbeit

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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