Online-Seminar "Kurzarbeit – Rahmenbedingungen und Umsetzung"

Online-Seminar "Kurzarbeit – Rahmenbedingungen und Umsetzung"

Datum: 05.05.2025

Uhrzeit: 10:30 - 12:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Hessen, Emil-von-Behring-Straße 4, 60439 Frankfurt am Main

 

Kurzarbeit wird wegen der Konjunkturflaute in Deutschland wieder vermehrt ein Thema. Viele Arbeitgeber haben existenzielle Entscheidungen zu treffen. Der Anteil der Betriebe, die auf das Instrument Kurzarbeit setzen, stieg laut einer Manager-Umfrage des Münchner Ifo-Instituts im Februar 2025 auf 17,9 Prozent. Die zuständigen Agenturen für Arbeit sind sehr bemüht, in Notsituationen schnell und pragmatisch zu helfen. Unsere Empfehlung ist daher, die Agentur für Arbeit frühzeitig einzubinden, wenn Kurzarbeit im Raum steht.

Vor diesem Hintergrund hat HESSENMETALL zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, ein Online-Seminar vorbereitet, in dem die Rahmenbedingungen und die Umsetzung der Kurzarbeit erläutert werden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie viel Kurzarbeit ist möglich? Wann ist ein Arbeitsausfall unvermeidbar? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? Wie läuft das Verfahren? Diese und viele weitere Fragen werden beantwortet. Das Online-Seminar findet statt am

5. Mai 2025 von 10:30 – 12:00 Uhr.

Gerne können Sie sich hier für diese Veranstaltung anmelden. Die Einwahldaten senden wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zu.

Sollten Sie bereits im Vorfeld konkrete Fragen haben, geben Sie diese bitte gerne an uns weiter.

 

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

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Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Prof. Dr. Franz-Josef Rose

Leiter Arbeitsrecht

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