Online-Seminar zur eAU

Online-Seminar zur eAU: Erfahrungsaustausch und Neuerungen zum 01.01.2025

Datum: 25.11.2024

Uhrzeit: 13:00 - 14:00

Ort: Online

 

Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit dem 01.01.2023 verbindlich eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt rufen die Arbeitgeber die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch bei den Krankenkassen ab. Wie funktioniert das elektronische Verfahren aber in der Praxis? Wie erleben Sie das eAU-Verfahren in der betrieblichen Umsetzung? Aus Sicht der Krankenkassen hat sich das Verfahren grundsätzlich bewährt, es sind aber Schwachstellen identifiziert worden. Daher wird das Verfahren laufend verbessert und es werden zum 01.01.2025 einige Neuerungen eingeführt.

Um Ihnen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zu geben und Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden zu halten, bieten wir Ihnen zusammen mit Kollegen der AOK Hessen und von GESAMTMETALL ein Online-Seminar an.

Das Online-Seminar findet statt am

Datum:         Montag, 25.11.2024
Uhrzeit:        13:00 - 14:00 Uhr

Herr Hilb und Herr Simon von der AOK Hessen werden Hinweise zum bisherigen Verfahren aus Sicht der Krankenkassen und einen Überblick zu den wichtigsten Neuerungen ab dem kommenden Jahr geben, so dass Sie sich in Ihrem Unternehmen darauf gut vorbereiten können. Ergänzend wird Annette Bartos von GESAMTMETALL einen Ausblick zu den aktuellen Diskussionspunkten (z. B. das Push-Verfahren) vorstellen. Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Erfahrungen aus der Praxis in die Diskussion einzubringen.

Die Einwahldaten schicken wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zu.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

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Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Prof. Dr. Franz-Josef Rose

Leiter Arbeitsrecht

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