Dieses Seminar richtet sich an: Geschäftsführende, Personalleitende, Mitarbeitende der Personalabteilung, Führungskräfte
Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.
Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV).
Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in der zweiteiligen Veranstaltung am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.
Frau Martina Zilch, Syndikusrechtsanwältin LL.M. und Herr Lars Eickmeier, Syndiusrechtsanwalt, Bereich Tarifwesen und Arbeitswissenschaft von HESSENMETALL, werden Ihnen die wesentlichen Inhalte des Manteltarifvertrages in dieser Veranstaltung vorstellen.
Themen und Inhalte:
Teil 1 am 11.03.2025
- Allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
o Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
o Geltungsbereich eines Tarifvertrages
- Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
o Probezeit
o Arbeitszeit
o Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit
Hinweis: Teil 2 wird am 25.03.2025 stattfinden. Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an beiden Veranstaltungen. Es ist allerdings auch möglich an nur einem der beiden Termine teilzunehmen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie darum, sich über unser Teilnahmeformular zu dieser Veranstaltung anzumelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Plätze stehen leider nur in begrenzten Umfang zur Verfügung. Melden Sie sich also bitte zeitnah an.