Bei unserer jährlichen Auftaktveranstaltung geben wir Ihnen wie gewohnt einen Überblick über die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung, die für Ihre tägliche Arbeit im Personalbereich wichtig ist. Neben den aktuellsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs werden zudem arbeitsrechtliche Fallgestaltungen besprochen, die aktuell die Landesarbeitsgerichte beschäftigen und möglicherweise künftige BAG-Entscheidungen erwarten lassen.
Darüber hinaus wird Ihnen Frau Larissa Albohn vom Förderverein für seelische Gesundheit e.V. im Rahmen der neu eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) als Fachberaterin Inklusion die Möglichkeiten finanzieller Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber im Kontext von Inklusion vorstellen.
Zusätzlich informieren wir über § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG, der zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt sowie über Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV), die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten sind.
Themen und Inhalte:
- Vorstellung der Leistungen im Kontext von Inklusion
- Neuerungen aus dem Betriebsverfassungsrecht zu § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG
- Neuerungen zur geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV)
- Rechtsprechung zum
- Individualarbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifrecht
Bitte melden Sie sich bis Mittwoch, den 25. Januar 2023 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Sie erhalten dann direkt im Anschluss eine automatische Anmeldebestätigung per E-Mail. Eine Verhinderung an der Teilnahme bitten wir uns rechtzeitig mitzuteilen.
Eine Anmeldung ist circa drei Wochen vor der Veranstaltung möglich.