Update Arbeitsrecht

Update Arbeitsrecht

Datum: Donnerstag, 08.02.2024

Uhrzeit: 14:00 - 17:00 Uhr

Ort: Bürgerhaus Kleinlinden, Zum Weiher 33, 35398 Gießen-Kleinlinden

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 
Bei unserer jährlichen Auftaktveranstaltung geben wir Ihnen wie gewohnt einen Überblick über die aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung, die für Ihre tägliche Arbeit im Personalbereich wichtig ist. Neben den aktuellsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs werden zudem arbeitsrechtliche Fallgestaltungen besprochen, die aktuell die Landesarbeitsgerichte beschäftigen und möglicherweise künftige BAG-Entscheidungen erwarten lassen.

Darüber hinaus werden wir Sie über den aktuellen Stand und die maßgeblichen Inhalte folgender Gesetzesvorhaben informieren:

  • das geplante zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, das den Anspruch hat, mehr Rechtssicherheit bzgl. der Vergütung von Betriebsräten zu schaffen
  • das geplante Familienstartzeitgesetz, das für den zweiten Elternteil einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die ersten 10 Tage nach der Geburt gewährt

Themen und Inhalte:

  • Rechtsprechung zum
    • Individualarbeitsrecht
    • Betriebsverfassungsrecht (mit Schwerpunkt der Betriebsratsvergütung)
    • Tarifrecht
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Familienstartzeitgesetz

Bitte melden Sie bis Montag, den 05.02.2024 an.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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