Die Gründung der mittelhessischen Arbeitgeberverbände
Der Verband der Metallindustriellen in Frankfurt versuchte ab 1914 Mitgliedsunternehmen aus Mittelhessen zu gewinnen. Die Blechwarenfabrik Limburg gehörte zu den ersten Betrieben, die sich einem Arbeitgeberverband anschlossen. Die anderen Firmen in der Region blieben zurückhaltender.
Neuen Schwung für die Gründung eines eigenen Arbeitgeberverbandes in Mittelhessen brachte das Stinnes-Legien-Abkommen, das am 15. November 1918 verabschiedet wurde. Es besiegelte die Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft. Mit diesem Abkommen erkannten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenseitig als Vertragspartner an. Nun war auch in Mittelhessen die Zeit für ein festes Bündnis der Arbeitgeber gekommen. Eine Woche nach der Verabschiedung des Gesetzes trafen sich Vertreter von 39 heimischen Unternehmen auf Einladung der Buderus´schen Eisenwerke. Der Versammlung wurde empfohlen zügig „einen Zusammenschluss der verwandte Industrien des Berg-, Hütten- und Maschinenwesens im Lahn- und Dilltal sowie in Oberhessen […] herbeizuführen“.
Es war Eile bei der Gründung geboten, „da möglicherweise schon morgen die Arbeiter-Organisationen mit Forderungen […] herantreten würden“. Die Gründung fand schließlich am 3. Dezember statt und die Versammlung wählte einstimmig den Vorstand. Der erste Vorsitzende des Wetzlarer Arbeitgeberverbandes wurde Bergrat Alfred Groebler, der damalige Generaldirektor der Buderus´schen Eisenwerke.
1920 - ein Jahr der Zäsuren und Umbrüche
Schnell wurde Kontakt zur optisch-mechanischen Branche aufgenommen und bald darauf trat die Firma Leitz dem Verband bei. Im März 1919 wurde der erste Manteltarifvertrag für die Region vorgelegt. Zwischenzeitlich hatten sich auch in Gießen und Dillenburg Arbeitgeberverbände gebildet. Um ein ständiges Nebeneinander zu überwinden, beschlossen sie im Oktober als Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Lahn-Dill-Gebietes und Oberhessens (Gießener Vereinigung) zusammen zu arbeiten.
Das Jahr 1920 stand im Zeichen großer Umbrüche. Eine Zäsur für die heimischen Arbeitgeber stellte Anfang Februar das neuartige Betriebsratsgesetz dar. Wenige Wochen später sorgte der Kapp-Putsch in der Weimarer Republik für Unruhe. Auch die Gewerkschaften in Mittelhessen riefen als Gegenreaktion zum Generalstreik auf und in etlichen Betrieben folgten Teile der Belegschaft diesem Apell. Der Vorstand des Arbeitgeberverbands beriet in dieser brenzligen Situation über die Arbeitsniederlegung. Drei Tage nach Beginn des Streiks wurde nach Verhandlungen die Arbeit wieder aufgenommen. Die Gefahr eines eskalierenden Arbeitskampfes war somit gebannt.
Ein weiterer Umbruch, der diesmal jedoch selbst gewünscht war, folgte Ende März: die Mitgliederversammlung beschloss die Interessenvereinigung in Lahnarbeitgeberverband Wetzlar umzubenennen.