Arbeitskreis Personalentwicklung

Arbeitskreis Personalentwicklung

Datum: 22.11.2023

Uhrzeit: 11:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr

Ort: Justus Liebig Universität Gießen, Institut für Erziehungswissenschaft, Karl-Glöckner-Straße 21B, Raum 106, 35394 Gießen

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Personal- und Weiterbildungsverantwortliche

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Willst du für ein Jahr vorausplanen, so baue Reis. Willst du für ein Jahrzehnt vorausplanen, so pflanze Bäume. Willst du für ein Jahrhundert planen, so bilde Menschen. – Guan Zhong

Im Sinne dieses Zitats des chinesischen Philosophen Guan Zhong trifft sich der Arbeitskreis Personalentwicklung an der Justus-Liebig-Universität am Lehrstuhl für Weiterbildung, um sich mit den aktuellen Studiengängen im Bereich Erziehungswissenschaften und den Arbeiten von Prof. Dr. Bernd Käpplinger, Lehrstuhl für Weiterbildung, vertraut zu machen.

Herr Prof. Käpplinger wird uns u. a. über sein aktuelles Forschungsprojekt der Betrieblichen Weiterbildungsteilnahme und der Qualifizierungsberatung berichten. Zusätzlich erhalten wir sicher einen Einblick in verschiedene weitere - auch studentische - Arbeiten im Bereich Weiterbildung.

Aus aktuellem Anlass haben wir zusätzlich den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zu einem Kurz-Input eingeladen.

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen das Treffen am späten Vormittag beginnt!

Wie üblich, können Sie die Einladung auch an weitere, interessierte Personen aus Ihrem Unternehmen weitergeben.

Bitte melden Sie sich bis Montag, dem 20. November 2023 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

 


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Sebastian Höhn

Referent Fachkräftesicherung und Berufliche Bildung

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