Arbeitskreis Personalentwicklung
Datum: 17.04.2024
Uhrzeit: 13:30 - ca. 17:00 Uhr
Ort: Abicor Binzel Schweißtechnik, Kiesacker, 35418 Buseck
Format: Präsenz-Netzwerkveranstaltung
Zielgruppe: Personal- und Weiterbildungsverantwortliche
Datum: 17.04.2024
Uhrzeit: 13:30 - ca. 17:00 Uhr
Ort: Abicor Binzel Schweißtechnik, Kiesacker, 35418 Buseck
Format: Präsenz-Netzwerkveranstaltung
Zielgruppe: Personal- und Weiterbildungsverantwortliche
Wir freuen uns Sie zum nächsten Treffen des Arbeitskreises Personalentwicklung am Mittwoch, 17. April 2024 um 13:30 Uhr zur Abicor Binzel Schweißtechnik (Kiesacker, 35418 Buseck) einzuladen.
Nach einem Produktionsrundgang und der Unternehmensvorstellung haben wir uns für dieses Treffen einige kurze Programmpunkte vorgenommen.
Zum einen wird uns Frau Albohn die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Sachen Beschäftigung von Schwerbehinderten vorstellen. Zum anderen haben wir die Kontaktpersonen des Transformationsnetzwerks Mittelhessen – TeamMit eingeladen, die uns die Qualifizierungsangebote für Beschäftigte in der Automotive-Industrie vorstellen. Zum fachlichen Abschluss stellt Herr Sebastian Hofmann das neue Sprachkurs-Konzept der Fritz Winter Eisengießerei Stadtallendorf vor.
Abschließend haben wir noch Zeit für den Austausch im Netzwerk.
Beachten Sie bitte, dass für den Produktionsrundgang feste, geschlossene Schuhe getragen werden müssen.
Parken Sie weiterhin bei Gebäude 4, dort erfolgt auch die Anmeldung.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Ihre Anmeldung bis zum Montag, 15. April 2024!
Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:
Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.