Arbeitsrechtliche Umsetzung veränderter Anforderungen an den Arbeitsplatz im Zuge der digitalen Transformation

Arbeitsrechtliche Umsetzung veränderter Anforderungen an den Arbeitsplatz im Zuge der digitalen Transformation

Datum: Donnerstag, 28.08.2025

Uhrzeit: Vormittags

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die digitale Transformation hat häufig Änderungen von Arbeitsplätzen zur Folge. Aufgaben und Tätigkeiten unterliegen einer inhaltlichen Reformation, werden zum Teil komplexer und erfordern eine Qualifizierung der Arbeitnehmer im Hinblick auf „IT-Fähigkeiten“. Teilweise kann es z. B. in Folge einer Automatisierung von Vorgängen jedoch auch zu einer Vereinfachung von Tätigkeiten kommen. In der Folge müssen Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen und in Verbindung hiermit die korrekte Einordnung der Tätigkeit im betrieblichen (tariflichen) Entgeltsystem aktualisiert werden. Arbeitnehmer müssen ggf. qualifiziert und umgruppiert werden. Möglicherweise kommen Abgruppierungen in Betracht. Je nach Weiterbildungs- und Eignungspotential der Arbeitnehmer kann auch eine Kündigung erforderlich werden.

Diese Veranstaltung hat zum Ziel Ihnen aufzuzeigen, wie die vorstehenden Maßnahmen unter etwaig erforderlicher Beteiligung des Betriebsrates arbeitsrechtlich umgesetzt werden können bzw. müssen.

Die Veranstaltung findet statt in Kooperation mit Herrn Nikolaus Schade, Leiter Arbeitswissenschaft HESSENMETALL.

Themen und Inhalte:

  • Qualifizierung von Arbeitnehmern - der Arbeitgeber zwischen Pflicht, Anspruch und Betriebsrat
  • Um- und Abgruppierung von Arbeitnehmern
  • Wenn die Qualifizierung nicht möglich ist - der Weg zur Kündigung
  • Korrekte Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen
  • Wesentliches zur Einordnung der Tätigkeit im Entgeltsystem (Beachten Sie bitte, dass hier keine umfängliche ERA-Schulung erfolgt)

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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