Arbeitsschutz bei mobiler Arbeit - A B G E S A G T!

Arbeitsschutz bei mobiler Arbeit

Datum: Donnerstag, 29.02.2024

Uhrzeit: 14:00 - 17:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

DIE SCHULUNG WIRD AUF DEN 21. MÄRZ 2024 VERLEGT UND VOM LANDESVERBAND IN FRANKFURT ONLINE ORGANISIERT!

 

Mobile Arbeit hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und ist im Rahmen von Digitalisierung und Modernisierung aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Arbeitsformen, wie die Tätigkeit aus dem Homeoffice oder in mobiler Arbeit für alle Beteiligten Vorteile bringt. Arbeitgeber können die Angebote zu mobiler Arbeit bei der Fachkräftegewinnung zu ihren Gunsten einsetzen und Beschäftigte profitieren ganz individuell von solchen Konzepten, beispielsweise durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Doch auch bei mobiler Arbeit sind die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten. Dies birgt so für die Unternehmen bislang nicht gekannte Herausforderungen. Die Veranstaltung soll einen Überblick geben wie mobile Arbeit arbeitsschutzrechtlich rechtssicher gestaltet werden kann.

Themen und Inhalte:

• Definitionen
• Rechtliche Grundlagen mobiler Arbeit
• Arbeitsschutzpflichten
• Gesundheitsschutz





Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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